Bundeskanzleramt – Sektion Familie und Jugend

Die Agenden für allgemeine Angelegenheiten und die Koordination der Jugendpolitik liegen im Bundeskanzleramt – Sektion Familie und Jugend.

Jugendarbeit selbst ist prioritär Aufgabe der Länder.

Jugendpolitik hat aus Sicht des Bundeskanzleramts – Sektion Familie und Jugend die Aufgabe, die Lebenssituation und Lebensperspektive junger Menschen zu gestalten. Sie soll jungen Menschen helfen, die Anforderungen in der Lebensphase Jugend und im Übergang ins Erwachsenenleben zu bewältigen.

Mit diesem Grundverständnis eng verknüpft sind zwei wesentliche Prinzipien einer erfolgreichen Jugendpolitik:

Erstens gilt es stets die Bedürfnisse und Anliegen der jungen Menschen selbst einzubeziehen. Nicht eine „Politik FÜR“ sondern eine „Politik MIT“ Jugendlichen ist anzustreben. Wichtiger Partner des Bundeskanzleramts – Sektion Familie und Jugend ist dabei die Bundesjugendvertretung als gesetzlich verankerte Interessenvertretung aller Kinder und Jugendlichen. Ihre Aufgaben sind durch das Bundes-Jugendvertretungsgesetz (Bundesgesetz über die Vertretung der Anliegen der Jugend, B-JVG) geregelt, dessen Umsetzung in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramts – Sektion Familie und Jugend fällt. Weitere wichtige Partner für die Zusammenarbeit sind das bundesweite Netzwerk offene Jugendarbeit, das Bundesnetzwerk Österreichische Jugendinfos sowie die OeAD GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung

Zweitens kann Jugendpolitik nicht in einem Ressort alleine festgemacht werden. Vielmehr ist Jugend in allen Politikbereichen von Bedeutung und zu berücksichtigen.

Das heißt: Jugendpolitik ist eine ressortübergreifende Querschnittsmaterie. Deshalb sind jugendrelevante Agenden in allen Ministerien zu finden. Diese Arbeit verstärkt zu vernetzen ist ein Anliegen der Österreichischen Jugendstrategie, die vom Bundeskanzleramt – Sektion Familie und Jugend koordiniert wird. Gemäß dem oben genannten Grundsatz ist die Einbindung von jungen Menschen ein wesentliches Kennzeichen der Österreichischen Jugendstrategie. In diesem Sinne setzt das Bundeskanzleramt – Sektion Familie und Jugend eine Vielzahl von Aktivitäten um Jugendbeteiligung und Engagement junger Menschen zu fördern.

Gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz (Bundesgesetz über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, B-JFG) wird auch die Arbeit bundesweit agierender Jugendorganisationen und -verbände vom Bundeskanzleramt – Sektion Familie und Jugend gefördert.

6 Jugendliche schauen von oben in die Kamera, sie stehen im Kreis
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