Einreichung zur Kategorie
„Journalistische Leistungen im Interesse der Jugend“
Die Lebenswelt der Jugendlichen ist sehr umfangreich und dreht sich unter anderem um Ausbildung/Schule, Freizeit, Freunde/Familie, Arbeit, Gesundheit sowie politisches und kulturelles Umfeld. Ausgezeichnet werden redaktionelle Beiträge, dessen Inhalte
- die „Lebenswelt der Jugendlichen“ im Allgemeinen,
- „Junge Menschen im Zeitalter der COVID-19-Pandemie“,
- die Bewältigung der psychosozialen Folgen der COVID-19-Krise bzw. die aktuelle Lage zur psychischen Gesundheit Jugendlicher in Österreich oder
- das „Europäische Jahr der Jugend“
thematisieren und im Zeitraum von 1. Mai 2021 bis 31. Juli 2022 veröffentlicht wurden.
- Die Abhandlung soll Verständnis für Fragen und Anliegen junger Menschen in einer wertschätzenden Art und Weise in der breiten Öffentlichkeit erwecken.
- Einreichberechtigt sind nur natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die selbst den Beitrag erstellt haben bzw. Mitglied des redaktionellen Teams sind. Einreichungen von Medien, Verlagen, Organisationen etc. finden keine Berücksichtigung!
- Es sind maximal zwei Einreichungen möglich. Für jede Einreichung ist ein eigenes Online-Formular auszufüllen!
- Art des veröffentlichten Beitrags:
- Artikel, Abhandlungen, Bewegtbilder, Video- und Audiobeiträge, Kolumnen etc. in Medienwerken und elektronischen/digitalen Medien
- Ausgenommen von der Einreichung sind Interviews als Einzelbeitrag!
- Ein wichtiges Kriterium ist neben der journalistischen „Handwerksqualität” vor allem die eigenständige (Jugend-)Sichtweise.
- Charakteristik des eingereichten Beitrags:
- Objektive Auseinandersetzung mit einem der oben erwähnten Themen
- Darstellung der Thematik in wertschätzender und anerkennender Form
- Der Beitrag soll faktenbasiert und geprüft sein
- Einbeziehung von verschiedenen Perspektiven, Zugängen und Ansätzen zum Thema
- Herausgabe in deutscher Sprache
- Werbung muss klar deklariert sein
- Als Richtwert des Umfangs gelten für geschriebene Beiträge eine Länge von mehr als 2.000 Zeichen und für Video- bzw. Audioeinreichungen eine Dauer von über 90 Sekunden
- Verpflichtende Beilage von Dokumentationsmaterial
- Für geschriebene Beiträge in Printmedien: Kopie jener Seiten des Printmediums, in dem der Beitrag veröffentlicht worden ist (PDF)
- TV-Beitrag als Videofile (mp4, wav, mpeg)
- Hörfunk-Beitrag als Soundfile (mp4, mp3, wav, wmv, mpeg, mpg)
- Für Online-Beiträge gilt: Link auf die betreffende Seite des Online-Mediums bzw. eine geeignete Zugriffsmöglichkeit auf das Online-Medium (z.B. Online-Datenbank oder Social Media Plattform)