Siehe auch: Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit

Freiwillige Vereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Mitglieder vorwiegend Jugendliche (im Sinne von § 2, Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit) sind und deren Hauptzweck die Vertretung und Förderung der Interessen von Jugendlichen ist. Neben den bundesweit agierenden Jugendorganisationen gibt es auch solche, die nur auf Landes- oder Gemeindeebene tätig sind. (vgl. Bundesgesetz über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, § 2, Absatz 1)

« Zurück zur Übersicht