Diese Einrichtungen nehmen verschiedene Aufgaben wahr:
- Beratung sowie Hilfe bei Meinungsverschiedenheiten bei Pflege und Erziehung,
- Information der Öffentlichkeit über die Kinderrechte,
- Einbringung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Rechtssetzungsprozesse sowie
- bei Planung und Forschung.
In jedem Bundesland ist eine weisungsfreie Kinder- und Jugendanwaltschaft per Landesgesetz eingerichtet. Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
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