Diese Einrichtungen nehmen verschiedene Aufgaben wahr:

  • Beratung sowie Hilfe bei Meinungsverschiedenheiten bei Pflege und Erziehung,
  • Information der Öffentlichkeit über die Kinderrechte,
  • Einbringung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Rechtssetzungsprozesse sowie
  • bei Planung und Forschung.

In jedem Bundesland ist eine weisungsfreie Kinder- und Jugendanwaltschaft per Landesgesetz eingerichtet. Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs

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