Siehe auch: Jugendliche, Pubertät

Die Bezeichnung für junge Menschen in der Kindheit, die mit dem Übergang zum Status als Jugendliche (also mit der einsetzenden Pubertät) endet. (vgl. Schröder 2013, S. 111) In der österreichischen Rechtsordnung (bspw. Jugendschutzgesetze) finden sich unterschiedliche Begriffs- und Altersdefinitionen für Kinder und Jugendliche. Gemäß der UN-Kinderrechtekonvention, die von Österreich 1992 ratifiziert wurde, ist ein Kind jede Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. www.kinderrechte.gv.at

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