Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde. Es beinhaltet u. a. die Rechte auf Gleichbehandlung, Schutz vor Diskriminierung (unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht), Gesundheit, Bildung, Ausbildung, Freizeit, Spiel, Erholung, sich informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln.
In Österreich ist diese Konvention am 5. September 1992 mit einem Erfüllungsvorbehalt formal in Kraft getreten. Im Januar 2011 hat der Nationalrat das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder“ beschlossen. Am 10. März 2015 hat der Ministerrat die Zurückziehung der Erfüllungsvorbehalte beschlossen. Damit stellte die Bundesregierung die Weichen für die uneingeschränkte Geltung der Kinderrechtskonvention in Österreich. (Kinderrechte / Netzwerk Kinderrechte)
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