Landesjugendreferate

Soweit eine Angelegenheit nicht durch die Bundesverfassung ausdrücklich der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder. Dies betrifft auch die Kinder- und Jugendarbeit und führt dazu, dass es je nach Bundesland unterschiedliche Gesetzeslagen geben kann.

Der Landesjugendreferent oder die Landesjugendreferentin ist für die Umsetzung der Jugendpolitik und die Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit zuständig. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Kompetenzverteilungen und Aufgabenbereiche. Innerhalb der Landesverwaltung können diese Aufgaben auch unterschiedlichen Organisationseinheiten zugeteilt sein.

Kernaufgaben der Jugendreferate

Gemäß der Landesjugendreferenten/-innenkonferenz wurden folgende gemeinsame Kernaufgaben der Jugendreferate in den Ländern definiert:

Jugendförderung

  • Förderung und Beratung von Jugendverbänden, Jugendtreffpunkten, Jugendzentren, Gemeinden, Kultureinrichtungen, privaten Initiativen, etc.
  • Qualitätsmanagement
  • Genderbudgeting
  • Wirkungsorientierung

Kompetenzzentrum

  • Forschung und Evaluation für wissensbasierte Planungen und Entscheidungen
  • Kenntnis und Analyse der Vielfalt der Lebenswelten, Herausforderungen und Situationen junger Menschen
  • Eintreten für die Anliegen und für die Zukunft aller jungen Menschen in Österreich

Jugend in allen Politikbereichen

  • Beratung und Mitgestaltung von Politik und Verwaltung in allen Bereichen, die junge Menschen betreffen
  • Vernetzung und Dialog mit wichtigen Systempartner/-innen sowohl des öffentlichen Bereichs wie auch der Zivilgesellschaft

(Mit-)Gestaltung

  • Mitgestaltung der Lebensräume und des sozialen Umfeldes von jungen Menschen in den Gemeinden und Regionen, im Land, in Österreich und in Europa
  • Gestaltung eigener Angebote in verschiedenen Bereichen und Handlungsfeldern

Alle Landesjugendreferate im Überblick

Fotomontage einer Silhouetten von Menschen, dahinter modernes Gebäude