Thema Kinderrechte

… aus Sicht des Bundeskanzleramts – Sektion Familie und Jugend (BKA)

1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (kurz: Kinderrechtekonvention) von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Der besondere Wert der Kinderrechtekonvention liegt darin, dass Kinder in Bezug auf ihre spezifischen Bedürfnisse, Problem- und Interessenlagen völkerrechtlich erstmals als eigenständige Träger von Rechten anerkannt werden. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 1992 in Österreich, und in ihrer Wirkkraft durch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (2011) gestärkt, werden die Vorgaben der Kinderrechtekonvention, allen voran das „Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip“, zunehmend vom Gesetzgeber, von der Rechtsprechung und in der Gesetzesvollziehung als Leitidee und Orientierungsmaßstab aufgegriffen. Für die umfassende Implementierung der Kinderrechtekonvention in Österreich wurde 2012 ein unabhängiges Beratungsgremium, das Kinderrechte-Board, eingerichtet.

Good Practice-Beispiele

Jugend-Check

Mit der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung („Jugend-Check“) sind alle Bundesministerien verpflichtet, Gesetzesvorhaben vorab auf ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu überprüfen. Der „Jugend-Check“ soll langfristig eine kinderfreundliche Gesellschaft in Österreich ermöglichen.

Begleitung von Kindern bei Trennung oder Scheidung der Eltern

durch einen Kinderbeistand als Ansprech- und Vertrauensperson für Kinder in gerichtlichen Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren und die gesetzlich verpflichtende Beratung von Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung.

Kinderrechte-Board

Für die umfassende Implementierung der Kinderrechtekonvention in Österreich wurde 2012 das Kinderrechte-Board als Beratungsgremium eingerichtet, das mit unabhängigen Expertinnen und Experten besetzt ist.

… aus Sicht der verbandlichen Jugendarbeit

Für zahlreiche verbandliche Kinder- und Jugendorganisationen ist die UN-Kinderrechtskonvention elementarer Bestandteil ihrer Arbeit. Das betrifft einerseits ihre pädagogische Ausrichtung und andererseits ihre anwaltschaftliche Arbeit für Kinder und Jugendliche. Insbesondere rund um den 20. November, dem Internationalen Tag der Kinderrechte, setzen viele Organisationen Jahr für Jahr einen besonderen Schwerpunkt auf das Thema.

Good Practice-Beispiele

Katholische Jungschar: Tag der Kinderrechte

Mit ihrer österreichweiten Kinderrechteaktion, die jedes Jahr im Herbst stattfindet, will die Katholische Jungschar Kinder, Jugendliche, aber auch Eltern und Erwachsene über Kinderrechte informieren. Aktivitäten sind u.a. Bausteine für Gruppenstunden, Medienarbeit, Verteilaktionen, Ausstellungen und Veranstaltungen.

Kinderfreunde: „Alle Kinder haben Rechte!“

Die Kinderfreunde bieten u.a. pädagogische Materialien, ein Kinderrechte-Party-Set sowie Schulungen für MultiplikatorInnen zum Thema Kinderrechte an.

… aus Sicht der Interessenvertretung (BJV)

Die BJV setzt sich mit vielen anderen Kinderrechtsorganisationen im Netzwerk Kinderrechte dafür ein, die Kinderrechte in Österreich bekannter zu machen. Denn nur wenn junge Menschen über ihre Rechte Bescheid wissen, können sie diese auch einfordern.

In regelmäßigen Abständen berichtet das Netzwerk Kinderrechte zudem an die UNO, wie es um die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich steht.

Die BJV ist seit vielen Jahren im Leitungsteam des Netzwerk Kinderrechte und auch im Kinderrechte-Monitoring-Board des Bundeskanzleramts – Sektion Familie und Jugend tätig.

Good Practice-Beispiel

Medienleitfaden „Kinderrechte in der Berichterstattung“

Im Zuge ihrer Kampagne „Armut ist kein Kinderspiel“ erstellte die BJV einen Medienleitfaden. Der Leitfaden basiert auf der UN-Kinderrechtskonvention und enthält Stimmen von ExpertInnen und JournalistInnen sowie die Ergebnisse einer Medienstudie der Volksanwaltschaft über sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche.

… aus Sicht der Jugendinformation (BÖJI)

Das Hauptziel von Jugendinformation ist das Recht von jungen Menschen auf Information sicherzustellen. Weiters ist das Wissen um die eigenen Rechte und Pflichten eine der Grundvoraussetzungen für aktive Teilhabe an der Gesellschaft. Professionelle, allgemeine Jugendinformation nimmt die Kinderrechte zum Ausgangspunkt für ihre Aktivitäten und beschränkt sich daher nicht auf spezielle Themen, sondern bietet jungen Menschen einen ersten Anknüpfungspunkt bei allen für sie relevanten Fragen. Jugendinformation befähigt dabei die jungen Menschen durch aktuelle, relevante und verständliche Informationen, ihre eigenen Entscheidungen auf Basis von Wissen um ihre Möglichkeiten zu treffen und somit autonom zu handeln.

Good Practice-Beispiele

„Kenn‘ dein Recht!“

„Kenn‘ dein Recht!“ ist eine Infoplattform zu den wichtigsten Fragen und Antworten rund um jugendrelevante Rechtsthemen. Ob in der Schule oder im Internet, auf dem Schulweg oder in der Wohnung – Rechte regeln das Zusammenleben mit anderen Menschen. Folgende Themenblöcke wurden für Jugendliche aufbereitet und kurz, einfach und leicht verständlich erklärt: Schule, Social Media & Internet, Polizei, Wohnen, Geld & Finanzen, Jobs & Arbeit, Jugendstrafrecht und Jugendschutz. Für die Namensfindung „Kenn dein’ Recht!“ fand eine Umfrage mit der jugendlichen Zielgruppe statt.

Jugendschutz-Publikationen

Mit Beginn 2019 haben die Österreichischen Jugendinfos, im Zuge der österreichweiten Harmonisierung des Jugendschutzes, zielgruppengerechte Informationsmaterialien mit den wichtigsten Infos zum Jugendschutz auf einen Blick herausgebracht. Zusätzlich wurde auf dem Jugendportal ein Schwerpunkt zum Thema Jugendschutz erstellt.

… aus Sicht der Offenen Jugendarbeit (bOJA)

Die Kinderrechte werden im Rahmen der Offenen Jugendarbeit sowohl thematisiert als auch deren Einhaltung strukturell unterstützt. Sie bilden gemeinsam mit den Menschenrechten und den sozialen Grundrechten eine wesentliche Grundlage für ethisches Handeln der Fachkräfte.

bOJA als Vertretung des Handlungsfelds der Offenen Jugendarbeit in Österreich ist Mitglied des Netzwerks Kinderrechte und beteiligt an vielen Aktionen und Aktivitäten zum Thema.

Einzelne Kinderrechte, wie beispielsweise das Recht auf Beteiligung haben in der Offenen Jugendarbeit den Rang eines Arbeitsprinzips. Diese beschreiben das Selbstverständnis und die zentralen Orientierungen, die allen Angeboten in der Praxis zugrunde liegen. Andere Kinderrechte, wie beispielsweise das Recht auf Bildung, Gesundheit, Spiel und Freizeit werden als Querschnittsmaterie betrachtet, und finden sich häufig bereits in der Beauftragung Offener Jugendarbeit.

Leitfaden zur Einbindung junger Menschen in politische Prozesse

Titelbild des Folders mit Schriftzug

Der Leitfaden führt Erfolgsfaktoren für die Einbindung junger Menschen in Politik an. Besonders sozial marginalisierte Jugendliche werden oftmals nicht gehört bzw. wird ihnen unterstellt, sich nicht für Politik zu interessieren. Dabei sind es in der Regel die angewandten Methoden der Beteiligungsprozesse, die diese jungen Menschen benachteiligen und damit ausschließen. Es braucht daher neue Formate und Methoden-Know-How, um auch Jugendliche anzusprechen, die als schwer erreichbar gelten.

… aus Sicht der Österreichischen Nationalagentur (NA)

Kinderrechte sind von allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert und im Artikel 3 im „Vertrag der Europäischen Union“ festgehalten. Somit finden die Kinderrechte auch bei den Jugendförderprogrammen der Europäischen Union – Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps – Anwendung. Dies ist vor allem bei der Teilnahme von jungen Menschen unter 18 an den geförderten Aktivitäten relevant bzw. wenn europäische Freiwillige in Organisationen mitwirken, deren Zielgruppe Kinder und Jugendliche unter 18 sind. Manche Projekte greifen Kinderrechte aber auch inhaltlich auf.

Good Practice-Beispiel

Methodensammlung: Meine Rechte – Menschenrechte!

In diesem Solidaritätsprojekt hat eine Gruppe junger Erwachsener eine Methodensammlung zur Menschenrechtsbildung erstellt. Zudem wurde ein Training zu Menschenrechten und Menschenrechtsbildung durchgeführt. Gefördert wurde diese Initiative durch das Europäische Solidaritätskorps. >> Weitere Infos zum Projekt